Die Bewohner der Liberdastraße 10 im Reuterkiez jubeln. Per Vorkaufsrecht – § 24 BauGB und Erhaltungssatzung und § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB – bleibt ihr Wohnhaus ein Mietshaus und wird nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt. Ziele der Erhaltungssatzung sind die Bewahrung der Berliner Mieter-Mischung und der Erhalt der städtebaulichen Eigenarten. In Nord-Neukölln gibt es … »Das ist unser Haus« weiterlesen
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